Pflegeleistungen – Was steht mir zu, wenn ich meine Eltern oder Großeltern pflege?
Familien mit einer schwer kranken Person haben statistisch gesehen meist weniger Geld zur Verfügung. Um das auszugleichen und die pflegerische Betreuung zu sichern, haben Pflegebedürftige und deren Angehörige Anspruch auf Pflegeleistungen und weitere Hilfe.
Hier findest Du die wichtigsten Infos, welche finanzielle Unterstützung Dir als Young Carer und deiner Familie zusteht und wo Du Dir Hilfe suchen kannst.
Pflegegrade (früher Pflegestufe)
In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade, die sich am Schweregrad der Erkrankung orientieren. Je weniger sich der Betroffene selbst versorgen kann, desto höher ist der Pflegegrad.
- Pflegegrad 1
Dies trifft zu, wenn die Selbstständigkeit nur in geringem Maße beeinträchtigt ist und der Betroffene sich eigentlich noch selbst um sich kümmern kann. Etwa leichte motorische Einschränkungen, wie Probleme beim Gehen oder dem Stehen.
- Pflegegrad 2
Hier hat der Betroffene bereits erhebliche Schwierigkeiten den Alltag ohne fremde Hilfe zu meistern. Meist braucht er Unterstützung im Haushalt und beim Einkaufen, aber eventuell auch bei der Körperpflege.
- Pflegegrad 3
Bei einer schweren Beeinträchtigung ist der Pflegebedürftige nicht mehr in der Lage den Haushalt selbstständig zu führen, Einkäufe zu erledigen oder sich selbst ohne fremde Hilfe zu pflegen.
- Pflegegrad 4
Hier liegt bereits eine besonders schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. In der Regel benötigt der Betroffene mehrmals täglich und auch nachts Hilfe.
- Pflegegrad 5
Diese pflegebedürftigen Menschen haben meist hohe oder besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Meist befinden sich Betroffene mit Pflegegrad 5 in einer stationären Betreuung oder werden zumindest von einem mobilen Pflegedienst mit versorgt.
Pflegeleistungen für Pflegebedürftige und Angehörige
Generell bekommt der Pflegebedürftige das Pflegegeld und kann frei darüber verfügen. In vielen Fällen wird es jedoch an die Person weitergeben, die ihn unterstützt.
WICHTIG: Pflegegeld wird nur in Fällen der häuslichen Pflege ausbezahlt.
In Berlin beraten die Pflegestützpunkte zu den aktullen Pflegeleistungen.
Antrag auf Pflegegeld– Wie und Wo
Grundsätzlich bekommen Personen mit einem anerkannten Pflegegrad von 2 bis 5 Pflegegeld, jedoch nur wenn sie zu Hause von Familienangehörigen oder anderen privaten Personen gepflegt werden.
Das Pflegegeld wird nach Zuteilung eines Pflegegrades rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung ausbezahlt.
Den Antrag auf Überprüfung der Pflegebedürftigkeit kann man ganz einfach telefonisch oder schriftlich bei der zuständigen Pflegekasse stellen.
Pflegeberatung – Rat und Hilfe für Dich und Deine Familie
Befreiung der Rezeptgebühr
Unter gewissen Voraussetzungen ist auch eine Befreiung der Rezeptgebühr möglich. Dies gilt insbesondere für chronisch Kranke mit einem Pflegegrad von 3 bis 5.
Aber auch Personen, die aufgrund eines geringen Einkommens nicht in der Lage sind für Arzneikosten aufzukommen, erhalten neben dem Pflegegeld weitere finanzielle Hilfe.
Ab welchem Einkommen diese Freistellung gilt, erfährst du bei der zuständigen Krankenkasse.
Anspruch auf einen Pflegekurs
Wenn Du einen Angehörigen zu Hause unterstützt und pflegst, hast Du die Möglichkeit einen kostenlosen Pflegekurs zu besuchen. Dort erhältst Du genaue Anleitungen und wertvolle Hilfestellungen. Zudem triffst Du dort auch andere Menschen, die in der gleichen Situation sind wie Du und kannst Dich mit ihnen austauschen.
Als Young Carer kannst Du Dich jederzeit bei Deiner Kranken- und Pflegekasse über die nächsten Kurse informieren.
Tagespflege und Pflegeheim – Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr reicht
Eine gute Möglichkeit, um Pflege und Betreuung mit Arbeit, Schule und Freizeit in Einklang zu bringen, ist die Nutzung einer Tagespflege. Hier werden pflegebedürftige Menschen von morgens bis nachmittags betreut und versorgt. Auch Aktivitäten zur Freizeitgestaltung gibt es in Tagespflegeeinrichtungen.
Wenn Pflegebedürftige zu Hause nicht mehr ausreichend versorgt werden können oder Ihr Euch als Familie gegen die Pflege zu Hause entscheidet, ist der Umzug in ein Pflegeheim oft eine gute Lösung.
Nähere Informationen und Beratung zu Pflegeleistungen
Nähere Infos bekommst Du bei uns oder bei einer Pflegeberatung. Die Pflegestützpunkte Berlin bieten kostenlose Pflegeberatung an und beantworten alle Fragen. Sie können Dir genaue Auskunft darüber geben, was Deiner Familie im Pflegefall zusteht und wo Du Dich hinwenden kannst.